Anforderung an Dokumente

Anforderungen an Dokumente in gutachterlichen Verfahren


Anforderungen an Patientendaten und Dokumente. (wichtig bitte vollständig lesen)

Die medrecherche erstellt Kausalitätsgutachten. D.h. wir prüfen ob ein im Rahmen einer Therapie eingesetztes Arzneimittel einen Schaden verursacht haben kann oder nicht. Deswegen interessieren uns nur bestimmte Dokumente, die wir zur Feststellung eines solchen Schadensfalles benötigen. Grundsätzlich gilt, dass für uns solche Dokumente wichtig sind, die:


  1. Ihren Gesundheitszustand vor Beginn des Schadensereignisses dokumentieren.
  2. Dokumente über die laufende Therapie nach dem Schadensereignis (ca. 2 Jahre danach).


Dokumente, die Behandlungen viele Jahre später dokumentieren, sind für uns nicht von Interesse, weil sich daraus die Verursachung in aller Regel nicht herleiten lässt. Auch Dokumente von Versorgungsämtern sind für uns nicht von primärem Interesse. Sollten in diesem Zusammenhang Gutachten erstellt worden sein, legen Sie diese zeitnah Ihrem Rechtsanwalt vor. Sollte dieser eine Stellungnahmen zu dem Gutachten von uns  wünschen, kann dieser uns kontaktieren.


Bitte beachten Sie: Wir beurteilen Therapiefehler und Schadensereignisse. Wir stellen z.B. keine Schadenshöhe fest. Dies ist die Aufgabe Ihrer Rechtsvertretung.


Dokumente, die für uns wichtig sind:


  • Eine Kopie der Behandlungsakte des Arztes oder Krankenhauses (diese Kopie muss ihnen auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden. Dies ist in dem in 2017 festgelegten Patientenrechtegesetz geregelt. Sollten sich Ärzte oder Krankenhäuser weigern diese Akten vollständig heraus zu geben, kontaktieren Sie uns bitte).
  • Bei Impfschäden:


  • Mutterpass (nur bei Impfschäden von Kleinkindern nicht bei Impfschäden im Erwachsenenalter).
  • Impfpass (vollständiger Scan des Impfpasses, in Farbe, hoch aufgelöst, 600 dpi).Bitte beachten Sie: Die Chargenaufkleber sind oft sehr klein und können nur bei hoher Auflösung vollständig lesbar dargestellt werden)
  • Nur bei Impfschäden bei Kleinkindern: Vorsorgeuntersuchung Kinder (vollständige Kopie des Vorsorgeheftes, in Farbe, hoch aufgelöst 300 dpi).
  • Laboruntersuchungen.
  • Genanalysen (sofern vorhanden).
  • Bilder aus der Radiologie (sofern vorhanden per CD).
  • Fachinformationen und Beipackzettel (falls vorhanden).
  • Schriftverkehr mit der Regulierungsbehörde (Z. B. Paul-Ehrlich-Institut).
  • Gutachten, die von anderen Einrichtungen beauftragt wurden (nach Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt.
  • Schreiben und Antworten von Arzneimittelherstellern.
  • Bilder (immer mit kurzer Beschreibung des einzelnen Bildes mit Datumsangabe im Jpg- oder PDF Format).
  • Bereits ergangene Urteile von Gerichten. (nur nach Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt)
  • Artikel (Fach- und Laienpresse, nur wenn dies zuvor abgesprochen ist. Bitte beachten Sie, dass Gerichte nur wissenschaftliche Studie und Beträge aus der wissenschaftlichen Fachliteratur als Beweismittel anerkennen. Artikel aus der Laienpresse werden, von Ausnahmen abgesehen nicht als beweisfähig angesehen.
  • Fundstellen im Internet oder sozialen Netzwerken. Hier gelten besondere Regeln, da Internetseiten zu jeder Zeit geändert werden können. Das wissen Gerichte natürlich und deswegen bewerten sie solche Angaben besonders kritisch. Sollten Sie Inhalte im Internet gefunden haben, dann sind diese für ein Gerichtsverfahren nur relevant wenn:


  • Die Quelle erstklassig beleumundet ist.
  • Wenn Sie exakt gespeichert haben:
  • Die genaue Internetadresse.
  • Das Datum, wann Sie den Inhalt vorgefunden haben


  • Wenn in Ihrem Fall mehrere Vorgänge wichtig sind, teilen Sie die Vorgänge auf und schicken Sie pro Vorgang eine Mail oder senden sie diese über das Klienten-Formular, wenn wir Ihnen den Link dazu geschickt haben. Geben Sie bitte im Betreff der Mail an, um welchen Vorgang es sich handelt


Bitte Bedenken Sie: Ein Beweis ist mehr wert als tausende Hinweise!

Wir haben Fälle bearbeitet, in denen Betroffene über Jahre alles gesammelt und bei Gericht eingereicht hatten, was sie gefunden hatten. Da das Gericht alles archivieren muss, sind so Akten entstanden, die kein Gericht mehr sinnvoll bearbeiten kann. (in einem Fall 7500 Seiten) Der Betroffene hat sich mit seiner Sammelwut erkennbar selber geschadet!


Bitte beachten Sie: Hinweise sind idR. keine Beweise. Denken Sie bitte bei der Auswahl der Dokumente daran, ob das Ihnen vorliegende Dokument für den Schaden ursächlich ist. So ist zum Beispiel die Reparaturrechnung über die Instandsetzung eines Fahrzeugs nach einem Unfall für die Feststellung der Frage, wer den Unfall verursacht hat, nicht maßgeblich.  Bitte stimmen Sie sich hier mit Ihrer Rechtsvertretung ab. Das ist besonders wichtig!


Kopien von Unterlagen werden von Gerichten nur im PDF-Format (Acrobat Reader) anerkannt. Erstellen Sie keine Kopien von Unterlagen mit dem Smartphone (Handy) als JPG-Datei (Bilddatei). Da diese JPG Dateien sofort manipuliert werden können, erkennen Gerichte diese Kopien aus verständlichen Gründen nicht an. Auch sind diese Bilddateien oft schief, unscharf und verwackelt.


Bitte beachten Sie bei der Erstellung von Skanndateien folgende Punkte: (Sie können diese Vorlage auch einem Copy-Center aushändigen, die wissen dann sofort bescheid)


  • Handelsübliche Scanner scannen in Schwarz/Weiß und Farbe. Wählen Sie wenn möglich Farbe.
  • Namen des Dokumentes im Dateinamen angeben:
  • Scanner vergeben für die einzelnen Scans interne kryptische Namen. Diese Namen lassen keinen Schluss auf den Inhalt des gescannten Dokumentes zu. Sie haben beim Scanvorgang die Möglichkeit den Namen des Dokumentes umzubenennen. Wir bitten Sie daher die einzelnen Dateien mit dem Datum (Datum, das auf dem Dokument angegeben ist) und dem Inhalt des Dokumentes zu versehen (z.B. Datum Patientenakte Dr. XY, Datum Gutachten Prof. Mustermann, Datum Urteil des Landgerichts Berlin). Namen können auch im Nachhinein geändert und angepasst werden. (langsames, zweimaliges Klicken auf den Dateinamen, oder rechte Maustaste und Wahl der Option “Umbenennen” ermöglicht die Änderung des Dateinamens).
  • Die Dokumente müssen in der zeitlich korrekten Reihenfolge abgescannt werden. Sie müssen vollständig sein. (Bitte vergeben Sie zu Anfang des Dateinamens eine fortlaufende Nummer).


  • Beispiel:


  • 001_Klient Mustermann_ Patientenakte Dr. Muster_ vom 25.01.2019
  • 002_Klient Mustermann_ Krankenhausakte Musterkrankenhaus_ vom 23.03.2019
  • 003_Klient Mustermann_Befundbericht Musterkrankenhaus vom 24.04.2019
  • 004_Klient Musterfrau_Gutachten Prof. Gutachter vom 26.06.2019
  • 005_Klient Musterfrau Gerichtsurteil Mustergericht vom 21.01.2019
  • usw.
     
  • Richten Sie die Seiten immer seitenrichtig aus (Hochformat im Hochformat und Querformat im Querformat).
  • Zweiseitiges Skannen nur dann vornehmen, wenn die Dokumente tatsächlich auch umseitig bedruckt sind. (gilt nur für die Verwendung von Durchzugsskannern oder Kopierern mit Skannvorrichtung nicht bei Flachbettskannern. Das ist wichtig für einen Copy-Shop)
  • Beachten Sie, dass sie Dokumente lesbar sind. Dies gilt insbesondere für Kopien, die z.B. von Fachbüchern erstellt werden.
  • Erstellen sie für jedes Dokument einen Skann. Vermeiden Sie unbedingt einzelne Dateien mit vielen unterschiedlichen Dokumenten, die dann möglicherweise ca. 100 Seiten lang oder länger sind. Solche Dokumente sind in der Bearbeitung sehr zeitaufwendig. Sie können deshalb von uns nicht bearbeitet werden. Oft erzeugen solche Dateien bei Gerichten verständlicherweise große Verärgerung.
  • Die Scans sollten mit 300 dpi gescannt und wenn möglich OCR bearbeitet werden (Ausnahme Impfass und Kinderuntersuchungsheft 600 dpi). Sie können Mails in einer Größe von ca. 30 MB an unsere Mailadressen senden.


Warum legen wir so großen Wert darauf, dass Dokumente korrekt erstellt werden?

Eine solche Vorgehensweise spart Zeit und Arbeit. Dies gilt für uns und auch für die Rechtsanwälte und Gerichte. Richter und Richterinnen, haben idR. viele Fälle parallel zu bearbeiten. Ordentlich sortierte und erkennbare Dokumente erleichtern ihnen die Arbeit sehr. Wir haben mehr als einmal Richterinnen und Richter verärgert auf schlecht bearbeitete Dokumente reagieren sehen und das gilt es in Ihrem eigenen Interesse zu vermeiden. In der nahen Zukunft werden Gerichte fast ausschließlich mit elektronischen Dokumenten arbeiten. Das sehen aktuelle Gesetze vor.


Wenn Sie Fragen hierzu haben, stimmen Sie sich mit Ihrer Rechtsvertretung ab oder rufen Sie uns gerne an: 05121-23178

 


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