Med. Vorermittlungen

Medizinische Vorermittlungen


Situation des Gutachters bei gerichtlich veranlassten Gutachten:

  1. Es werden Gutachten nach Aktenlage gefordert.
  2. Wenn wir als Gutachter zusätzliche Beweismittel (z.B. zusätzliche Akten des Betroffenen etc.) über die Gutachten in das Verfahren einbringen wollen, werden diese von Gerichten oft abgelehnt. Begründung: „Berichten sie ausschließlich nach Aktenlage.“
  3. Eine mögliche Konsequenz kann sein, dass abgesehen von zitierfähiger Literatur, keine zusätzlichen Beweismittel z.B. aus der Krankenhistorie der Betroffenen durch die Gutachter eingebracht werden können.


Was sind medizinische Vorermittlungen

  1. In medizinischen Vorermittlungen wird die Gerichtsakte auf Vollständigkeit geprüft.
  2. Fallrelevante Dokumente, die als Beweismittel in der Akte nicht vorhanden sind, werden durch die medrecherche benannt.
  3. Diese Dokumente werden in Abstimmung mit der Kanzlei beschafft.
  4. Die Anwaltskanzlei kann für den Klageerfolg wesentlichen Unterlagen in den Prozess einführen und dadurch die Erfolgswahrscheinlichkeit steigern.
  5. Es wird gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung des gerichtlichen Gutachtens (z.B. § 109 SGg), alle erforderlichen Dokumente in der Gerichtsakte vollständig vorhanden sind.


Der Ablauf:

  1. Die Kanzlei zieht die Gerichtsakte bei und leitet diese an die medrecherche weiter.
  2. Die medrecherche überprüft die Akte vollständig.
  3. In einer Telefonkonferenz zwischen Kanzlei, Kläger und medrecherche wird der Vorgang besprochen.
  4. Fehlende Beweismittel werden identifiziert und beschafft.
  5. Die medrecherche übermittelt die so ergänzte Gerichtsakte an die Kanzlei.
  6. Die Kanzlei übermittelt die gefundenen Beweismittel mit der Gerichtsakte an das Gericht.
  7. Dauer einer Vorermittlung 8 – 14 Tage.
  8. Kosten nach Aufwand. Stundensatz 120,- €.
  9. Ein Gerichtsgutachten von einem der beteiligten Ärzte der medrecherche oder eines anderen Gutachters wird von der Kanzlei bei Gericht angefordert.


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