Wichtige Begriffe

Wichtige Begriffe, die Ihnen helfen können


Begriffsbestimmungen und was Sie beachten sollten.
Bei der Therapie mit Arzneimitteln treten oft Nebenwirkungen auf. Nebenwirkungen sind solche Wirkungen, die von der erwünschten therapeutischen Wirkung des Arzneimittels abweichen. Da sich Arzneimittel im ganzen Körper verbreiten, können sie auch an anderen Organen wirken, als an den Zielorganen. Das ist normal und trifft auf die allermeisten Arzneimittel zu.
 
Der Fachmann spricht deshalb auch zutreffenderweise nicht von Nebenwirkungen, sondern von
unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW).
 
Dabei kann das Auftreten einer solchen Nebenwirkung auch dadurch begünstigt oder gar hervorgerufen worden sein, dass das Pharmaunternehmen, das dieses Arzneimittel in den Verkauf gebracht hat, die Ärzte nicht vollständig über die Risiken und Nebenwirkungen dieses Arzneimittels aufgeklärt hat. (Beispiel:
Erhöhtes Thrombose- und Lungenembolierisiko bei den Pillen der 3. und 4. Generation, die Gestagene enthalten, gegenüber den Pillen der 2. Generation)
 
Es kann also durchaus so sein, dass Ärzte Ihnen ein Arzneimittel in bester Absicht verordnet haben, allerdings nicht selber über die Risiken, zum Zeitpunkt der Verordnung, informiert waren. Hinzu kommen folgende Unsicherheiten.
 

1. Nebenwirkungen sind bei neuen Arzneimitteln tendenziell häufiger.
Die Erfahrung vieler Jahre und auch der gesunde Menschenverstand zeigen, dass Hersteller neuer Produkte diese im besten Licht erscheinen lassen wollen, um die Kunden, in diesem Fall die Ärztinnen und Ärzte dazu zu bewegen, sie einzusetzen. Für Pharmaunternehmen ist es dabei entscheidend, dass das neue Arzneimittel schnellstmöglich in hohen Zahlen verordnet wird.
 
Wenn ein Pharmaunternehmen Produkte mit einer solchen Zielsetzung bewirbt, dann stören folglich Hinweise auf Risiken und Nebenwirkungen die Werbung erheblich. Die Folge ist, dass sie nicht aktiv im Verkaufsgespräch angesprochen werden. Gegenüber den Ärzten heißt es dann oft, dass das neue Präparat besser wirkt und besser vertragen wird, als alle zuvor eingesetzten Arzneimittel.
 
Für die Patienten kann dies mit großen Gefahren verbunden sein. Die Nebenwirkungen treten für Ärzte und Patienten völlig unerwartet auf. Gegenmaßnahmen sind möglicherweise nicht bekannt.
 

2. Die Bedeutung von Beipackzetteln und Fachinformationen (Pflichttexte).

Rechtlich sind die Pharmaunternehmen verpflichtet, auf die Risiken und Nebenwirkungen, die ihnen bekannt sind, hinzuweisen. Diese geschieht über die Beipackzettel bei den Patienten und in den sogenannten Fachinformationen bei den Ärzten.
 
Sie kennen das aus eigener Erfahrung: Diese Beipackzettel sind klein gedruckt und ellenlang. Bei den Fachinformationen für Ärzte ist das noch viel schlimmer. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Fachinformation für ein Arzneimittel von 16 Seiten eng gedrucktem Text. Lesen Sie das? Erwarten Sie von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt, dass sie/er dies tut? Die Ärzte haben überhaupt nicht die Zeit dazu! Diese Pflichttexte liefern oft genug keine praktisch nutzbaren Sicherheitsinformationen.
 
Wenn Pharmaunternehmen die Ärzte und Apotheker, obwohl sie sie häufig besuchen, nicht ausreichend informieren, dann kann man auftretende Nebenwirkungen auch als “Werbungsbedingte Nebenwirkungen” bezeichnen.
 
3. “Bei Risiken und Nebenwirkungen .......... fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker”. 
(Den Beipackzettel verstehen die meisten ohnehin nicht)

Bei Lichte betrachtet übertragen die Industrie und der Gesetzgeber mit diesem Satz die Verantwortung für die Information der Patienten über Arzneimittel auf diese beiden Berufsgruppen. Was aber bedeutet es, wenn diesen einzigen Ansprechpartnern der Patienten in Sachen Arzneimittelsicherheit diese Informationen nicht in praktisch nutzbarer Form vorliegen? Es gibt zahllose Beispiele für Nebenwirkungen, die aufgetreten sind, von denen die verordnenden Ärzte keine Ahnung hatten. Auch Apotheker kannten sie nicht.
 
Zusätzlich: Können Sie sich vorstellen, dass jeder Arzt oder Apotheker über ca. 40.000 Arzneimittel so intim informiert ist, dass sie/er zu jedem einen Rat erteilen kann?
 
4. Nebenwirkungen werden erst bekannt, nachdem ein neues Medikament in hohen Zahlen verordnet wurde.
Was bedeutet das? Nebenwirkungen von neuen Präparaten erscheinen auch nicht in den Pflichttexten, weil diese zum Zeitpunkt, an dem diese gedruckt wurden, nicht bekannt waren. Dies ist bei neuen Arzneimitteln eher die Regel als die Ausnahme. Das ist ein weiterer wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Der Gesetzgeber und die Arzneimittelaufsichtsbehörden versuchen dem zu begegnen, indem sie die Pharmahersteller zu einer Marktbeobachtung bezogen auf Nebenwirkungen nach der erteilten Zulassung verpflichten. Das darf aber auf keinen Fall mit den sogenannten Anwendungsbeobachtungen verwechselt werden, die rein korruptiven Charakter haben. Die Ergebnisse dieser Marktbeobachtungen werden auch in den Fachinformationen aufgelistet.
 
5. Unsicherheitsfaktor frei verkäufliche Arzneimittel.
Menschen kaufen frei verkäufliche Arzneimittel, in der Annahme, dass diese, da sie nicht rezeptpflichtig sind, keinen Schaden anrichten können. Das ist ein möglicherweise gefährlicher Irrtum. Insbesondere wenn die Anzahl der täglich eingenommenen Arzneimittel dadurch beständig steigt. Die Diskussion über frei verkäufliche Schmerzmittel wie Paracetamol, Ibuprofen und nicht steroidale Antirheumatika, hat dies sehr deutlich gemacht.
 
Oft haben die Therapeuten keine Übersicht über den Cocktail an Medikamenten, die die Patienten zu sich nehmen. Kommen krankheitsbedingt neue, rezeptpflichtige Arzneimittel hinzu, die nebenwirkungsbehaftet sind, steigt das Risiko exponentiell an. Eine Prüfung auf Wechselwirkungen findet in aller Regel nicht statt. Es ist daher für jeden Patienten wichtig, alle Arzneimittel, die eingenommen werden, dem Arzt zu benennen. Es gibt z. B. die Möglichkeit, dies mit einer APP auf dem Smartphone zu dokumentieren. Dann hat man das immer bei sich.
 
Menschen die beständig mehr als 5 Medikamente einnehmen, sollten unbedingt einen Apotheker ihres Vertrauens eine solche Überprüfung vornehmen lassen. Das seinerzeit von der Barmer GEK entwickelte Konzept des “Hausapothekers” ist ein sehr schlüssiges, nützliches Konzept. Gute Apotheker sind ein sehr wichtiger, unverzichtbarer Sicherheitsfaktor im Umgang mit Arzneimitteln!
 
6. Begriffsbestimmung.
Leichte Nebenwirkungen.
    Viele Nebenwirkungen führen zu leichten Befindlichkeitsstörungen, die abklingen, wenn die Einnahme des Präparates gestoppt wird. Leichte Nebenwirkungen hinterlassen keine
bleibenden Schäden.
 
Mittelschwere Nebenwirkungen.
Als mittelschwere Nebenwirkungen bezeichnen Mediziner solche Nebenwirkungen, die zwar
behandlungsbedürftig sind, aber keine bleibenden Schäden bei den Betroffenen
hinterlassen.
 
Schwere Nebenwirkungen.
Schwere Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die
a. Patienten so schwer schädigen, dass sie notfallmäßig behandelt werden müssen. Eine
solche Behandlung findet in der Regel im Krankenhaus statt.
b. bleibende körperliche Gebrechen verursachen.
c. zum Tod führen.
 
7. Welchen Betroffenen können wir helfen?
Das Angebot der medrecherche.de r
ichtet sich ausschließlich an solche Patientinnen und Patienten, die schwere Nebenwirkungen im Rahmen einer Therapie mit Arzneimitteln erlitten haben.
 
Wenn Sie eine solche schwere Nebenwirkung erlitten und den Eindruck haben, dass nicht alles mit “rechten Dingen” zuging, dann kann ich für Sie anhand Ihrer Geschichte und Unterlagen, das Vorgehen des Arzneimittelherstellers prüfen und Ihnen meine Einschätzung hierüber schriftlich mitteilen. Meine Einschätzung beruht dabei immer auf:

a. Ihrer Beantwortung des Fragebogens (kostenlos)
b. dem ersten persönlichen Gespräch (kostenlos)
c. der Prüfung Ihrer Unterlagen (kostenpflichtig)
d. der Prüfung von Informationen über das Arzneimittel national und - wenn erforderlich -
international (kostenpflichtig)
 
Wichtig: Unsere Einschätzung stellt keine rechtliche Beratung dar. Sie beruht auf den Fakten, die ich im Rahmen meiner Recherchen zusammentragen. Sie kann Ihrem Rechtsanwalt aber wertvolle Informationen liefern, die er für weitere rechtliche Schritte benötigt.

 

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