Gerichtsgutachten
Erstellung eines Gutachtens
Wir erstellen Gutachten sowohl als Privatgutachten als auch als gerichtlich veranlasstes Gutachten. Wir werden Ihnen im Falle eines Privatgutachtens ein Angebot erstellen und einen Vertragsvorschlag unterbreiten. Für gerichtlich veranlasste Gutachten gilt eine andere Vorgehensweise. Hierüber wir Sie Ihr Rechtsanwalt informieren.
Aus unserem Leistungskatalog wählen wir die Module, die im Einzelfall erforderlich sind. Diese sind im Einzelnen:
1. Recherche von Nebenwirkungen in Nebenwirkungsdatenbanken von Regulierungsbehörden
Wir haben Zugriff auf die weltweit verfügbaren Datenbanken. In diesen Datenbanken suchen wir nach den in Rede stehenden Nebenwirkungen.
2. Recherche von Pflichttexten und Leitlinien
Die Recherche von Pflichttexten und Leitlinien ist insbesondere wichtig, wenn es darum geht, ob zu dem Zeitpunkt an dem Sie einer Nebenwirkung oder Therapiefehler anheimgefallen sind, die Risiken bereits bekannt, dokumentiert und auch in den Pflichttexten und Leitlinien niedergelegt waren.
3. Bewertung der erfolgten Aufklärung gemäß gesetzlich und gerichtlich festgelegter Standards:
4. Prüfung der Zulassung
(Option nur bei kürzlich zugelassenen Arzneimitteln und Therapieverfahren. Bitte beachten Sie, dass solche Prüfungen sehr zeitaufwendig und kostenintensiv sind.)
Hierzu gehören:
a. Prüfung der Zulassungsstudie in der veröffentlichten Version
b. Prüfung des Zulassungsverfahrens
c. Literaturrecherchen
5. Beiziehung und Prüfung des Periodic Safety Update Reports (PSUR) über die European Medicines Agency (EMA)
Diese gesetzlich verpflichtenden Berichte prüfen wir im vorgelegten Fall.
6. Literaturrecherchen national und international.
Literaturrecherchen führen wir national und international durch. Dies ist unumgänglich, da
a. Arzneimittel und Therapieverfahren in der Regel mit dem Ziel entwickelt werden international vermarktet zu werden.
b. Wichtige Hinweise über Nebenwirkungen und Rechtsverstöße oft erst in der internationalen Literatur gefunden werden können.
Unsere Recherchen schließen ausschließlich wissenschaftlich relevante Quellen ein. Häufig werden in Foren und Internetseiten interessierter Kreise Hinweise gegeben. Diese sind aber oft gerichtlich nicht verwertbar!
7. Recherchen vor Ort.
Einige Zusammenhänge lassen sich nur vor Ort klären. Gemeinsam mit unseren Auftraggebern werden solche Fragen geklärt und Recherchen vor Ort durchgeführt.
8. Verifikation der Rechercheergebnisse im wissenschaftlichen Umfeld.
Medizin hat viel mit Strömungen und individuellen Überzeugungen zu tun. Diese können sehr unterschiedlich motiviert sein. Deshalb werden wir wesentliche Erkenntnisse immer im wissenschaftlichen Umfeld abprüfen, um sicherzugehen, dass die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden, fundiert sind.
9. Gespräche mit Entscheidern und Ärzten.
Für Patienten und Rechtsanwälte ist es oft schwierig, Gespräche mit Medizinern zu führen. Oft fehlt das medizinische Grundverständnis, um solche Gespräche zu führen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Deswegen führen wir solche Gespräche im Auftrag unserer Auftragsgeber. Von diesen Gesprächen erstellen wir Protokolle, die wir zeitnah zur Verfügung stellen.
10. Recherche von Leitsatzurteilen.
Immer wieder ist festzustellen, dass Landes und Oberlandesgerichte, trotz bestehender Leitsatzurteile des Bundesgerichtshofes, Urteile fällen, die letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof unter Verweis auf bereits bestehende Urteile revidiert werden. Wir ermitteln derartige Leitsatzurteile und stellen sie in einer Auflistung zusammen.
11. Übersetzungsservice.
Damit Unterlagen aus ausländischen Quellen vor Gericht anerkannt werden können, müssen sie von vereidigten Übersetzern ins Deutsche übertragen werden. Diese Dienstleistung bieten wir nicht selber an. Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern zusammen. Bitte beachten Sie, dass die Gerichtssprache vor deutschen Gerichten Deutsch ist, die Unterlagen müssen in der Landessprache vorgelegt werden.
12. Erstellen des Gutachtens.
Die gewonnenen Erkenntnisse fassen wir in Gutachten zusammen und stellen diese unseren Auftraggebern zur Verfügung. Die Gutachten werden immer mit einem Literaturverzeichnis versehen, aus dem alle Quellen identifizierbar sind.
13. Stellungnahme zu anderen Gutachten im Rahmen des Verfahrens erstellt worden sind.
Eine Anfrage können Sie über das Kontaktformular an uns richten.
Wichtige Links
BGH über das Selbstbestimmungsrecht der
Patienten (Urteil im Volltext)
Über die Aufklärungspflicht
Pflicht zur Dokumentation der Aufklärung
(Landesärztekammer Baden-Württemberg)
Patientenrechtegesetzt: Recht zur Einsicht in
die Patientenakte (Gesundheitsrecht)
Informationsfreiheitsgesetz: Recht zur Einsicht in Akten von Behörden (Gesetzestext)
BGH: freie Gutachten müssen von Gerichten
beachtet werden (Anwalt.de)
BGH: Freie Gutachten sind im Erfolgsfall
erstattungsfähig (Haufe online)