Wissenschaftliche Untersuchungen über die Qualität von Impfstoffen
Einführende Anmerkung zu den nachstehenden Veröffentlichungen:
Arzneimittel sind eine der tragenden Säulen der Medizin. Die Anforderungen an deren Entwicklung und Herstellung sind hoch. Patienten haben den Anspruch, dass sie Arzneimittel erhalten, die von höchster Reinheit sind. Das heißt, dass keine anderen Stoffe in ihnen enthalten sind, als die, die der Hersteller bei der Zulassung detailliert angibt. Die gesetzlichen Verpflichtungen für die Produktion und den Handel mit Arzneimitteln sind in den Abschnitten 8 (Herstellung), 11 (Überwachung) und 13 (Einfuhr und Ausfuhr) des Arzneimittelgesetzes eindeutig geregelt. Der § 5 des Arzneimittelgesetzes stellt im Übrigen die Inverkehrbringung bedenklicher Arzneimittel unter Strafe. Auf europäischer Ebene gelten entsprechende Verordnungen.
Entgegen dieser Verpflichtungen wurde in jüngerer Vergangenheit darüber berichtet, dass mit Schadstoffen belastete Arzneimittel in den Handel gelangt sind. Als Beispiel ist hier Valsartan, ein Blutdrucksenker aus der Sartan Familie, zu nennen.
Das oben genannter Reinheitsgebot gilt in gleicher Weise für Impfstoffe. Die Anwendung von Impfstoffen ist eine wesentliche und nachgewiesenermaßen wirksame primäre Präventionsmaßnahme zur Vermeidung oder zumindest zur Verringerung von bestimmten Infektionsrisiken. So konnten durch konsequente Anwendung von Impfungen Pockenepidemien und Polioerkrankungen gebannt werden.
Nun mussten wir allerdings durch Recherchen feststellen, dass einige Impfstoffe einzelner Unternehmen mit Schadstoffen belastet sind, die aus unserer Sicht Verunreinigungen darstellen, die auf Qualitätsmängel in der Herstellung hindeuten könnten. Dies ist nach unserer Überzeugung deshalb besonders bedenklich, weil schon Säuglinge und Kleinkinder geimpft werden und möglicherweise mit hoher Sensibilität auf solche Schadstoffe reagieren können. Allerdings ist uns auch bewusst, dass solche Reaktionen interindividuell unterschiedlich ausfallen können, sodass es auch nicht möglich ist, die gefundenen geringfügigen Schadstoffkonzentrationen einzeln oder in ihrer Gesamtheit mit bestimmten unerwünschten Wirkungen kausal in Beziehung zu bringen. Den oben genannten gesetzlichen Anforderungen zur Folge, dürfen solche Verunreinigungen aber weder in Arzneimitteln noch in Impfstoffen enthalten sein. (Siehe hierzu auch EuGH C 621-15)
Unsere Recherchen ergaben aber auch, dass im Markt Impfstoffe für gleiche Anwendungsbereiche von unterschiedlicher Reinheit angeboten werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir nachdrücklich auf die Internetseite https://divineproject.eu/ . Hier wird gezeigt, dass eine Reinigung von Impfstoffen nach der Produktion, mit dem Ziel der vollständigen Befreiung von Schadstoffen, die im Rahmen der Produktion in die Produkte gelangen können, möglich ist.
Wir betonen daher die Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen, aber auch der Zulassungsbehörde dem Paul-Ehrlich-Institut, die Reinheit von Impfstoffen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zu garantieren, auch mit Blick auf das notwendige Vertrauen der Bevölkerung bezüglich der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit dieser Produkte. Und wenn, wie in all den von uns untersuchten Fällen, qualitäts- und reinheitsgesicherte Produkte im Markt angeboten werden, sollten diese bekannt gemacht werden und als geeignetere Alternativen zur Anwendung kommen. Nur so können Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter eine qualifizierte Impfentscheidung treffen. (Siehe hierzu BGH VI ZR 108/06) Bei Fragen wenden Sie sich an uns über das Kontaktformular.
Zu den Ergebnissen unserer Recherchen.
In den vergangenen Monaten wurden immer wieder diskutiert, dass Impfstoffe möglicherweise mit Schadstoffen belastet sein könnten. Als Schadstoffe müssen im wesentlichen Inhaltsstoffe verstanden werden, die nicht in der Zulassung eines Arzneimittels (hier Impfstoff) angegeben und von der Zulassungsbehörde genehmigt worden sind.
Nach unseren Erkenntnissen sind diese Befürchtungen bedauerlicherweise berechtigt. Wir veröffentlichen hier die Ergebnisse mehrerer Recherchen, die wir in diesem Zusammenhang durchgeführt haben.
1. Recherche nach Hinweisen, ob in Impfstoffen Kontaminationen vorgefunden wurden.
a. New Quality-Control Invetigations on Vaccines: Micro- and Nanocontamination
Quelle:
http://medcraveonline.com/IJVV/IJVV-04-00072.pdf
Internetadresse des publizierenden Instituts:
http://www.nanodiagnostics.it
Bitte beachten Sie, das diese Untersuchungen nur den Nachweis der Substanzen zum Ziel
hatten. Eine Bestimmung der Mengen, die in den Impfstoffen gefunden wurden, fand nicht
statt.
b. Weitere Recherchen ergaben, dass in einem Labor weitergehende Untersuchungen durch-
geführt worden waren. Hierbei wurden durch Massenspektrometrie die Mengen der gefundenen Toxine
bestimmt.
Die Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier (Pdf zum Download).
c. Es war in diesem Zusammenhang wichtig, eine vergleichende Analyse zu erstellen. Hierfür
haben wir Werte aus den nachfolgenden Verordnungen entnommen:
i. Mineral und Tafelwasserverordnung (hieraus bestimmen sich bundesweit auch die Werte für Babywasser)
(https://www.gesetze-im-internet.de/min_tafelwv/BJNR010360984.html )
ii. Babywasser (gem.
www.wasser-bayern.de)
iii. Trinkwasserverordnung (
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
)
Wir haben dies in einer Tabelle zusammengefasst. Wichtig alle Werte sind in µ/l angegeben und
damit mit den Werten aus den Untersuchungen direkt vergleichbar. Sie werden viele der Werte aus
den Untersuchungen dort nicht finden und fragen sich warum das so ist? Diese Frage lässt sich
derzeit noch nicht erklären.
Die angegebene Tabelle finden Sie hie
2. Am 27.10.2019 haben wir eine internationale Recherche zu Störungen in Produktionsabläufen der Glaxo SmithKline. 2010 - 2019
durchgeführt. Ziel der Recherche war es herauszufinden, ob es international offizielle Dokumente gab, die belegten, dass in Produktionsstätten
der Fa. Glaxo SmithKline bereits Kontaminationen oder andere Verstöße gefunden und amtlich bestätigt worden waren. Mit den nachstehenden
Dokumenten veröffentlichen wir die Ergebnisse.
001_Erläuterung der Ergebnisse_Deutsch
002_22.03.2010_Rotarix (GSK) rotavirus vaccine contaminated, officials say - CNN
002a_GSK production sites in Britain_map_2016
003_22.03.2010_Vaccine contamination prompts safety review_GSK Rotarix
003a_22.03.2010_Viral Nucleic Acids in Live-Attenuated Vaccines_Various among which_GSK
003b_01.11.2013_Porcine circovirus type 1 (PcV1) DNA found in Rotarix_GSK
004_26.10.2010_GlaxoSmithKline Pays $750 Million Over Tainted Drugs - The New York Times
004a_Artikel Ny-Times vollständig ohne Popups mit Quellenangabe
004b_GlaxoSmithKline to Plead Guilty_ Department of Justice
005_02.04.2014_Anti-depressant ingredient from Cork plant contaminated with waste_FDA_GSK
006_08.04.2014_FDA_Contamination troubles strike GSK - Business - Chemistry World
007_24.06.2014_FDA Warning Letter to ID Biomedical Corp., a subsidary of GSK Biologicals_Quebec_Canada
008_12.08.2014_Health Canada approves GlaxoSmithKline plan to fix flu vaccine plant contamination problems - CTV News
009_14.08.2015_Legionnaires’ Bacteria at GSK - The Scientist Magazine®
010_06.06.2016_FDA Warns GSK on Contamination at UK Plant - chemanager-online.com - Chemistry and Life Science
011_06.06.2016_FDA Warning Letter FDA an GSK_Pencillin production_Britain
012_18.05.2018_GlaxoSmithKline faces new whistleblower claims over unfair dismissal - London Evening Standard
013_26.09.2019_Novartis and GlaxoSmithKline recall versions of generic Zantac
014_27.10.2019_GSK_Pharma company accidentally dumps polio virus in river - Flanders Today
Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungsergebnisse jeweils den Stand zum Zeitpunkt der Untersuchung widerspiegeln. Wenn der Verdacht besteht, dass möglicherweise kontaminierte Impfstoffe zu einem Schaden geführt haben, dann muss jeweils eine Untersuchung der betreffenden Charge des Impfstoffs vorgenommen werden. Sowohl die Bezeichnung des Impfstoffes als auch die verwendete Charge entnehmen Sie bitte Ihrem Impfpass. Hierbei kann auch auf Rückstellproben
bei dem jeweiligen Hersteller zurückgegriffen werden.
Allerdings sind die Hersteller nur für einen relativ kurzen Zeitraum verpflichtet, diese Rückstellproben vorzuhalten. Es ist aus Gründen der praktischen Vernunft zu fordern, dass diese Proben mindestens über einen Zeitraum von ca. 7 Jahren vorgehalten werden müssen. Nur so kann im Rahmen von Gerichtsverfahren geklärt werden, ob ein fehlerhafter Impfstoff zu schwerwiegenden Nebenwirkungen geführt hat.
In den nächsten Wochen werden wir hier weitere Dokumente aus unseren Recherchen veröffentlichen. Außerdem bereiten wir einen Youtube Kanal zu dem Thema vor, der im Juni 2020 verfügbar sein wird. Bitte beachten Sie, dass wir hier auch weitere Presseveröffentlichungen publizieren.